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Studium der Rechtswissenschaften an der Martin Luther Universität Halle. Zulassung zur Rechtsanwältin im Jahr 1990, seither selbständig als Rechtsanwältin tätig. Im Jahr 2003 wurde durch die Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel Fachanwältin für Familienrecht verliehen. Mitglied der Arge Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Frau Rechtsanwältin Treydel ist seit über zehn Jahren als Fachanwältin für Familienrecht in sämtlichen Bereichen des Familienrechts tätig. Sie berät und vertritt Sie kompetent in den Fällen der Trennung von Eheleuten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Dies betrifft insbesondere die Scheidung, die Vermögensauseinandersetzung, den Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich, den Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sowie die Fragen des Sorgerechts bzw. des Umgangsrechts. Ebenso berät sie zur Gestaltung von Eheverträgen.